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Rechtsextremer Student erhält keine Zulassung zum Jura-Examen

Jurastudent Sascha K. wurde bereits wiederholt verurteilt – wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Körperverletzung. Nun hat das Verwaltungsgericht Minden erklärt, dass es dem Rechtsextremisten nicht erlaubt ist Anwalt zu werden. Damit validieren die Richter eine Entscheidung des Landes, dem Mann nicht die Möglichkeit des juristischen Vorbereitungsdienstes zu geben. Dies hat zur Folge, dass K., Mitglied der Neonazi-Partei „Die Rechte“, nicht das zweite Jura-Staatsexamen absolvieren darf.

Jurastudent Sascha K. wurde bereits wiederholt verurteilt – wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Körperverletzung. Nun hat das Verwaltungsgericht Minden erklärt, dass es dem Rechtsextremisten nicht erlaubt ist Anwalt zu werden. Damit validieren die Richter eine Entscheidung des Landes, dem Mann nicht die Möglichkeit des juristischen Vorbereitungsdienstes zu geben. Dies hat zur Folge, dass K., Mitglied der Neonazi-Partei „Die Rechte“, nicht das zweite Jura-Staatsexamen absolvieren darf.

Laut Urteilsbegründung der Richter sei der Angeklagte unwürdig und charakterlich ungeeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittle.

Ohne das Rechtsreferendariat ist es weder möglich Richter zu werden noch die Zulassung für den Anwaltsberuf zu erhalten.

Aktenzeichen: 4 K 1153/15 - II
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