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Neuigkeiten

Der Arbeitgeber darf das!

Wenn ein Arbeitnehmer unter Verdacht steht mehr Zeit für privates Internet-Surfen zu nutzen anstatt zu arbeiten, darf der Arbeitgeber dessen Browserverlauf kontrollieren. Es gehe dabei zwar auch um die Auswertung personenbezogener Daten, aber wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag dem 12.02.2016 entschied, sei die Kontrolle auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig. Zudem bestehe kein Beweisverwertungsverbot.

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Facebook-Konto vererbbar

Den Facebook-Account eines minderjährigen Kindes erben nun die Eltern. Zunächst wurde der Zugang für die Erben vom Unternehmen verweigert. Das LG Berlin entschied zu Unrecht. In der Entscheidung heißt es, der Vertrag mit dem sozialen Netzwerk sei Teil des Erbes. Den digitalen Nachlass wollten die Richter genau so behandeln, wie etwa Tagebücher oder Briefe – eine unterschiedliche Auffassung wäre nicht nachvollziehbar.

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Berufsstress trotz Feierabend? – So schalten Sie am besten ab

Mit zunehmender Rate leiden immer mehr Personen an Stress in ihrem Beruf. Sogar nach dem Feierabend haben viele Probleme gedanklich loszulassen. Dabei ist gerade dies wichtig, um den Stress loszuwerden. Hier einige Vorschläge für Ihre innere Ruhe.

Frische Luft und Sport verpassen Ihnen einen neuen Schwung und hilft Ihnen beim Abbau der Stresshormone. Ob Joggen, Fahrrad fahren, mit dem Hund spazieren gehen oder andere Aktivitäten an der frischen Luft, mindestens eine halbe Stunde sollten Sie sich aktiv beschäftigen. Viele kommen nach Hause und

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Klein, aber bitte fein – das Bewerbungsfoto

Auch wenn es “nur“ ein Foto ist und nichts über Ihre Qualifikation aussagt, sollte dennoch bedacht werden, dass durch das Bewerbungsfoto der erste Eindruck vermittelt wird – daher sollten Sie auch dieses Detail nicht vernachlässigen.
Vor allem, wenn das äußere Erscheinungsbild in der Branche eine wichtige Rolle spielt.

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Das richtige Outfit für das Vorstellungsgespräch

Wer sich wie ein Profi kleidet, der wird auch wie einer behandelt. Der erste Eindruck ist entscheidend und ca. 9 von 10 Arbeitgebern lehnen unangemessen gekleidete Bewerber ab.

Es handelt sich um ein proportionales Verhältnis von Optik und der damit assoziierten Glaubwürdigkeit. Für 95% aller Arbeitnehmer gilt, dass der Arbeitgeber eine gewisse Professionalität in der Garderobe voraussetzt.

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